Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung
zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren
Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2.
Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer
Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt
den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende
eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran
gebunden.
3. Preis
Sämtliche Preisangaben, sofern nicht
anderes ausdrücklich vermerkt ist, verstehen sich inklusive der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug
um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen,
treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden
gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als
geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des
Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen
zu verlangen.
5. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt.
VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur
Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des
Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu
begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-
und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom
Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die
Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann
der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei
Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens
der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist
abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück,
hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein
Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen
Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die
Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
ist ein Rücktritt nicht möglich.
6. Mahn- und
Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des
Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich
im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten
Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die
Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der
Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro
erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu
bezahlen.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere
Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung.
Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns
erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die
tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,
mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und
Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten
werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz
als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware
entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder
auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu
bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann
verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und
vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer
Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
10. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um
ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden
zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als
genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB
bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
11. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in
Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung
übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat,
sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu
beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die
Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die
in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen
über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder
anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss
oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von
Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage
bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für
verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die
Verantwortung zu tragen hat.
12.
Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet
worden ist.
13. Eigentumsvorbehalt und dessen
Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen -
verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen
ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren
gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen,
verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die
Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder
der Verschlechterung.
14. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung
unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen
gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer
Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen
zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und
diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den
Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde
mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15
Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen
gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
15. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in
den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur
eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
16. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische,
inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am
Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig.
17. Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist
verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben,
solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen
auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse
gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben
ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
13. Leihservice
| 1. Vermietung unserer Geräte erfolgt zu den in dieser Liste
angeführten Preisen. Preise inkl. 20% Mehrwertsteuer. Grundsätzlich
basiert der Kücher, Digitale Welt Leih-Service auf Abholung durch den
Kunden, wobei wir Kunden, die uns nicht bekannt sind, um Referenzen
und/oder eine Kaution in Bar in der Höhe des Neuwertes des
Leihgegenstandes ersuchen müssen. Die Hinterlegung von Personaldokumenten
ist nicht ausreichend. 2. Der Mietpreis gilt für 24 Stunden (Mindestdauer). Der Miettag beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung bzw. bei Voranmeldung mit Terminbeginn. Dei Abrechnung des Verleihs erfolgt nach Rückgabe und Überprüfung der Verleihgegenstände. Wird die Mietsache nicht wie vereinbart zurückgegeben, ist je angefangenem neuen Miettag der volle Mietpreis zu entrichten. 3. Die Verleihgegenstände sind nicht versichert. Der einwandfreie und komplette Zustand wird durch Unterschrift des Mieters bestätigt. Beschädigungen und Störungen, die bei Rückgabe festgestellt werden und nicht aus normalenm Verschleiß resultieren, gehen zu Lasten des Mieters. 4. Für dierekte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der Leihgeräte, wie auch Schäden, die durch Leihgeräte verursacht werden, haftete Kücher, Digitale Welt in keinem Fall. 5. Fixe Bestellungen und Terminvereinbarungen sind schriftlich bzw. per Fax zu übermitteln. 6. Bei Stornierungen von fix gebuchten Verleihgegenständen werden 20% der Tagesmiete in Rechnung gestellt. 7. Wochenenden gelten bei Freitag 16:00 Uhr bis Montag 12:00 Uhr als 48 Stunden. 8. Rabatt-Staffel: ab 5 Tagen -10% ab 10 Tagen -20% ab 15 Tagen -25% 9. Kücher, Digitale Welt bleibt uneingeschränkt Eigentümer aller Leihgeräte. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung sowie Weitergabe ist nicht gestattet. 10. Der Mieter sichert sorgfältig Behandlung der Leihgeräte zu und kommt für alle Schäden gemäß ABGB auf. 11. Wir rechnen 50% des Mietpreises an, bei Kauf des gleichen neuen Artikels, jedoch nur am Tag der Rückgabe. |
